Liebe Patienten, 

Ab dem 01.12.2023 wird Erik Frölich wieder unser Praxisteam verstärken. Er wird die nächsten 13 Monate den letzten Teil seiner Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in unserer Praxis absolvieren. Unser Praxisteam wird ab 01.01.2024 außerdem durch Wiebke Philippen als examinierte Kranken- und Gesundheitspflegerin ergänzt. Somit sind wir im neuen Jahr gut aufgestellt, um Ihnen bei Erkrankungen beizustehen und sinnvolle Vorsorgeleistungen anbieten zu können.

Der Winter ist da und Corona ist zurück! Die Erfahrungen mit erkälteten Patienten in unserer Praxis und die Statistik sprechen eine eindeutige Sprache: Inzwischen zeigt die Mehrzahl der Abstriche eine Infektion mit dem Corona-Virus an. Die gute Nachricht: Die Infektion verläuft bei immunkompetenten Menschen in der Regel harmlos. Gefährdet durch das Corona-Virus sind allein alte Menschen und Abwehrgeschwächte. 

Was war das?

  1. Bitte schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Schutzmaske – im besten Fall eine FFP2-Maske – bei Ihrem Praxisbesuch tragen.

  2. Impfungen: Bitte nehmen Sie unsere Schutzimpfungen gegen Influenza und Covid-19 wahr: Alle Patienten über 60 Jahre und alle Risikogruppen sollten gegen Influenza geimpft werden. Risikogruppen sind immungeschwächte Patienten, deren Angehörige und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Gleiches gilt für Schutzimpfungen gegen Covid-19, sofern Ihre letzte Corona-Impfung länger als 12 Monate zurückliegt.

Detaillierte Informationen hierzu sind im Internet über die Homepage des RKI verfügbar:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

Digitalisierung in der Arztpraxis:

Für viele Patienten aber auch Ärzte ein rotes Tuch: Dennoch können sich nach einer holprigen Anfangsphase für Sie und die Praxis einige Vorteile ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ihre Krankenversicherungskarte einmal im Quartal persönlich in der Arztpraxis einlesen lassen.

  1. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): ist mittlerweile Standard und bedarf bei einem Ausdruck für den Patienten und erforderlichfalls für den Arbeitgeber keiner ärztlichen Unterschrift. Die Unterschrift erfolgt digital bei der elektronischen Versicherung an die Krankenkasse.

  2. Elektronisches Rezept (eRp): wird vorerst ausschließlich für die Verordnung von Medikamenten für Kassenpatienten angewendet, ist ab 01.01.2024 begründet und wird in unserer Praxis nach dem Sommerurlaub langsam eingeführt. Das eRp wird entweder in der Praxis ausgedruckt und dann in der Apotheke der Wahl durch Scannen des QR-Codes eingelöst oder elektronisch an die Fachstelle versendet und in der Apotheke nach Einlesen der elektronischen Versichertenkarte dort eingelöst.

Vorteile für Sie: Folgerezepte für Dauermedikamente können telefonisch in der Praxis bestellt und dann direkt mit Ihrer Krankenversichertenkarte in Ihrer Apotheke eingelöst werden. Ein zweiter zusätzlicher Besuch der Praxis ist damit nicht mehr erforderlich.

Die Speicherung des elektronischen Rezeptes auf der Krankenversicherungskarte oder einem Smartphone ist nach Expertenmeinung aufgrund des komplizierten Verfahrens keine realistische Zukunftsoption.

Wir wünschen allen Patienten ein gesundes neues Jahr 2024!

Ihr Praxisteam Steiner-McCall