IMG_3775
  • Wir verstehen uns als Hausarztpraxis, in der Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt wird, Ihre gesundheitlichen Probleme und Fragen zur Vorbeugung von Erkrankungen (Prävention) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation  zu besprechen. Dazu bitten wir Sie vorab telefonisch oder persönlich an der Anmeldung einen  Termin zu vereinbaren.

  • In dringenden Krankheitsfällen erhalten Sie einen Kurztermin am selben Tag oder werden auch ohne vorherige Terminvereinbarung behandelt. Dabei müssen Sie aber unter Umständen eine längere Wartezeit im Wartezimmer in Kauf nehmen.

  • Wenn die Schwere der Erkrankung es erforderlich macht, führen wir nach Dringlichkeit unverzüglich oder noch am selben Tag auch Hausbesuche durch. Bitte schildern Sie bei der  telefonischen Anmeldung möglichst genau Ihre Beschwerden, um die Dringlichkeit besser beurteilen zu können und bedenken Sie, dass im Zweifelsfall bei einer Behandlung in der Praxis eine bessere Diagnostik möglich ist. Hausbesuche werden grundsätzlich bei allen nicht gehfähigen Patienten durchgeführt, die die Praxis nicht selbst aufsuchen können.

  • Bitte lassen Sie sich bei der Inanspruchnahme eines Facharztes eine Überweisung ausstellen. Dadurch ist am ehesten gewährleistet, dass wichtige medizinische Befunde zum Hausarzt gelangen. Dies ist eine wesentliche Grundlage dafür, Sie in der Sprechstunde umfassend zu Ihren gesundheitlichen Problemen zu beraten oder aber einen Kurantrag oder einen Antrag auf medizinische Rehabilitation für Sie zu stellen.

  • Wir wissen, dass Ihre Zeit kostbar ist und versuchen deshalb durch eine strukturierte Terminvereinbarung unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Der wichtigste Grund für eine längere Wartezeit sind medizinische Notfälle in oder außerhalb der Praxis, die  sofortiges ärztliches Handeln erforderlich machen. Sie selbst können durch eine vorherige Terminvereinarung dazu beitragen, Wartezeiten zu vermeiden.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass medizinische Beratungen schon aus Gründen der Diskretion und der ärztlichen Schweigepflicht nicht an der Anmeldung erfolgen können.